Darf beim IT-Dieben tatsächlich ein OT-Wertverlust entstehen?
#4
Der "Dieb" kann ja auch noch IT gefasst werden und so die Münzen an den Eigentümer zurückgehen.
"Ah, dies sind meine Denare! ich schmecke den Schweiß meiner Fellachen und auf dieser Dublone ist noch der Abdruck der Zähne meines Haussklaven!"

Ganz wichtige Ergänzungsregel:
Gediebte Münzen müssen im Spiel belassen werden!
Also nicht dieben und ganz ganz schnell bei den eigenen OT-Sachen verstecken - so jemand auf diese pappnasige Idee kommen sollte.
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RE: Darf beim IT-Dieben tatsächlich ein OT-Wertverlust entstehen? - von sts - 11.09.2007, 10:49

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